Vorzüge einer Wohnungsgenossenschaft

Nicht selten wohnen Familien in der dritten, sogar vierten Generation in unserer Genossenschaft. Dabei sind die Vorteile nicht einmal ein Geheimtipp.

- Bezahlbare Mieten,

- lebenslanges Wohnrecht - Schutz vor Kündigungen,

- Mitspracherecht in unseren Gremien,

- 1a Handwerks-Service durch Handwerker aus der Region

und vieles mehr spricht für das Wohnen in der Genossenschaft.

Seit über 100 Jahren bewährt sich unser Prinzip.Heute sind wir eine starke Gemeinschaft, von der unsere Mitglieder profitieren. Mitglied in unserer Genossenschaft kann jeder werden.

Bei uns finden Sie – IHRE WUNSCHWOHNUNG!!!

Bei uns erhalten Sie – ALLUMFASSENDE BERATUNG!!!

Genossenschaftliches Eigentum ist eine besondere Form des privaten Eigentums. Das Mitglied erwirbt Anteile an der Genossenschaft und wird dadurch Miteigentümer Genossenschaftswohnungen sind kein Spekulationsobjekt. In ihnen wohnt man sicher und preiswert. Die erwirtschafteten Überschüsse werden in die Instandhaltung, die Modernisierung und den Neubau von Wohnungen investiert.

Sie können auch teilweise an die Mitglieder ausgezahlt werden, z.B. als genossenschaftliche Rückvergütung oder Dividende .

Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht und kann die Entscheidungen der Genossenschaft mitgestalten. Das Prinzip "ein Mitglied - eine Stimme" gewährleistet die rechtliche Gleichstellung aller Mitglieder. Eine Genossenschaft ist eine Solidargemeinschaft. Alle Mitglieder achten auf den effektiven Einsatz der erwirtschafteten Mittel und den pfleglichen Umgang mit dem genossenschaftlichen Eigentum und beteiligen sich selbst aktiv an dessen Erhaltung.

Die Satzung regelt Aufnahme und Beteiligung an der Genossenschaft:

  • jeder neue Mieter wird als Genossenschaftsmitglied aufgenommen
  • es sind 1 Pflichtanteil in Höhe von 160,00 € zu zeichnen
  • entsprechend der Anzahl von Wohnräumen erhöht sich der Pflichtanteil um je ein weiteres Anteil
  • Auszug aus der Satzung unserer Genossenschaft:

a) bis 1 Zimmerwohnung kein weiteres Anteil ( nur 1 Pflichtanteil)

b) bis 2 Zimmerwohnung 1 weiterer Anteil

c) bis 3 Zimmerwohnung 2 weitere Anteile

d) über 3 Zimmerwohnung 3 weitere Anteile

e) je weiteres Zimmer 1 weiterer Anteil

 

Der Vorstand kann Ratenzahlungen zulassen, jedoch müssen in diesem Falle 1/10 je Genossenschaftsanteil binnen 3 Monaten eingezahlt sein.

Die Mitgliedschaft kann drei Monate zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden. Alle anderen möglichen Beendigungen der Mitgliedschaft regelt die Satzung.

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